Immer wieder besteht Unklarheit über Zahlen, Aufenthaltsstatus und Verbleib der seit 2015 nach Deutschland gekommenen Asylbewerber. Genaue Zahlen sind schwer zu recherchieren. Hier eine Schätzung anhand von Statistiken des BAMF und Artikeln auf verschiedenen Webseiten. Ich gehe davon aus, dass die Abweichungen von den tatsächlichen Zahlen weniger als 20% betragen, sicher ist das aber nicht.
Der Mediendienst Integration gibt an, dass sich laut Ausländer- Zentralregister (AZR) Mitte 2018 rund 235.000 Menschen in Deutschland aufhielten, die ausreisepflichtig waren, etwa die Hälfte davon Asylbewerber. Rund die Hälfte der ausreisepflichtigen Asylbewerber soll aber eine Duldung haben, so dass nur ca. 60.000 unmittelbar ausreisepflichtig waren und denen u.U. eine Abschiebung drohte. Weitere 370.000 Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, besaßen ein vorläufiges Bleiberecht, um den Ausgang ihrer Klage gegen die Ablehnung ihres Asylantrages abzuwarten. Ferner befanden sich rund 100.000 Asylbewerber im Land, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen war. Das macht zusammen etwa 700.000 Menschen, deren Aufenthaltsstatus über das Asylverfahren hinaus ungeklärt ist oder die ausreisepflichtig waren.
Legt man die Erfolgsquoten der letzten Jahre von zuletzt rund 35% bei Asylverfahren zugrunde sowie von rund 25% bei Klagen gegen die Ablehnung von Asylanträgen, so ist zu erwarten, dass sich Mitte 2018 gut 550.000 Menschen ohne qualifizierte Aufenthaltsberechtigung oder Bleibeperspektive in Deutschland aufhielten. Diese Zahl dürfte bis heute in etwa gleich geblieben sein oder sich leicht erhöht haben, da ja ständig weitere Asylverfahren hinzukommen.
Rund 200.000 (wohl zumeist abgelehnte) Asylbewerber verließen von 2015 bis Mitte 2018 per Abschiebung (70.000) oder per staatlich geförderter freiwilliger Ausreise (130.000) Deutschland. Die Rückkehrförderung beträgt pro Kopf 300 bis 1.200 Euro, außerdem werden die Reisekosten übernommen. Über freiwillige Ausreisen ohne Förderung oder Registrierung liegen keine verlässlichen Zahlen vor, aus verschiedenen vagen Schätzungen kann man vielleicht von 50.000 bis 200.000 Personen ausgehen. (Link zu den Zahlen)
Rund 550.000 Asylanträge wurden bis 2017 positiv beschieden, weiter 250.000 Asylbewerber erhielten subsidiären Schutz. Bis Mitte 2019 dürften ca. 100.000 weitere anerkannte Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte hinzugekommen sein.
Rund 150.000 Menschen aus Syrien, Irak und Afghanistan gelangten laut Auswärtigem Amt (AA) zwischen 2015 und 2018 im Rahmen des Familiennachzuges nach Deutschland. Incl. grob geschätzt wohl rund 50.000 Angehörigen von Flüchtlingen aus weiteren Ländern würde der Familiennachzug danach gut 200.000 Personen betreffen. Es gibt allerdings Schätzungen der Welt von Ende 2017, nach denen ein Familiennachzug von 200.000 bis 300.000 Angehörigen bis 2018 allein bei Syrern und Irakern realistisch sei. Und Bild / Focus sahen das Potential des Familiennachzuges nur für Syrer sogar bei bis zu 390.000 Angehörigen. Dieses Potential wurde bislang jedoch vermutlich nicht ausgeschöpft, zumal da sich zwischenzeitlich die Lage in Syrien beruhigte. Insgesamt kann man daher wohl von einem Familiennachzug von 200.000 bis 400.000 Angehörigen ausgehen.
Zusammenfassung
Mit Familiennachzug dürften sich damit heute, Mitte 2019, ca. 1,1 bis 1,3 Mio Menschen in Deutschland aufhalten, die seit 2015 als Asylsuchende oder Familienangehörige einreisten und entweder als asylberechtigt anerkannt wurden oder subsidiären Schutz erhielten oder nachzugsberechtigt waren und somit eine qualifizierte, befristete Aufenthaltsgenehmigung erhielten.
Über 700.000 Ausländer (Update: Es sind sogar 830.000, s.u.!) halten sich ohne qualifizierte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland auf. Hierbei ist zu beachten, dass eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung keine qualifizierte Aufenthaltserlaubnis bedeuten. Von diesen 700.000 (bzw. 830.000) haben ca. 150.000 Personen aufgrund laufender Asylverfahren ein vorläufiges Bleiberecht – etwa eine Aufenthaltsgestattung oder einen Duldungsstatus – mit guter Bleibeperspektive, etwa 500.000 Menschen haben ein vorläufiges Bleiberecht oder einen Duldungsstatus mit geringer Bleibeperspektive oder haben gar keinen Aufenthaltstitel. 60.000 Personen sind unmittelbar ausreisepflichtig.
Ferner gehen Experten davon aus, dass sich zwischen 200.000 und 500.000 Ausländer ohne Behördenkontakt in Deutschland aufhalten. Von diesen sind jedoch sind nur ein Teil abgelehnte Asylbewerber und nicht alle sind erst seit 2015 hier.
Auf etwaige Rückkehrperspektiven für Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlinge, die den weitaus größten Teil der anerkannten Asylbewerber ausmachen, wird in diesen Ausführungen nicht eingegangen.
Update 2019-09-25
Vom Statistischen Bundesamt liegen uns nun exakte Zahlen hinsichtlich ‘Ausländische Bevölkerung nach aufenthaltsrechtlichem Status’ (Original-Link) vom 31.12.2018 vor. Diese Zahlen betreffen allerdings nicht ausschließlich Asylbewerber!
Von den 11 Mio Ausländern in Deutschland (gut 13% der Bevölkerung) sind 5 Mio EU-Ausländer und benötigen keinen Aufenthaltstitel. Weitere 5 Mio Menschen besitzen einen qualifizierten Aufenthaltstitel, davon 2,5 Mio unbefristet und 2,5 Mio befristet. 250.000 Menschen haben einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt.
830.000 Menschen halten sich ohne qualifizierten Aufenthaltstitel in Deutschland auf (Duldung und Gestattung gelten nicht als Aufenthaltstitel, sondern als ‘vorübergehende Aussetzung der Abschiebung’). Davon haben 180.000 eine Duldung und 300.000 eine Gestattung. 350.000 Ausländer halten sich ohne einen Aufenthaltstitel in Deutschland auf.
Da die Zahlen des Statistischen Bundesamtes nicht ausschließlich Asylbewerber betreffen, könnten unsere oben in der Zusammenfassung vorgetragenen Schätzungen – nur auf das Asylgeschehen bezogen – dennoch aussagekräftig sein. Lediglich was die Zahl der unmittelbar Ausreisepflichtigen anbelangt, gibt es einen erheblichen Widerspruch oder zumindest ein dickes Fragezeichen: Sind lediglich wie oben angegeben 60.000 Menschen unmittelbar ausreisepflichtig oder alle 350.000 ohne jeglichen Aufenthaltstitel? Auch aus den FAQ des Bundesamtes für Statistik geht das nicht eindeutig hervor.
Links:
Asyl: Anträge nach Alter und Geschlecht & Entscheide 2014–2017 laut BAMF
Aufenthaltstitel (Deutschland) (Wikipedia)
Aufenthaltsstatus (Deutschland) (Wikipedia)
Aufenthaltserlaubnis (Deutschland) (Wikipedia)
Duldung (Aufenthaltsrecht) (Wikipedia)
Gestattung (Aufenthaltsrecht) (Wikipedia)
Zuletzt aktualisiert: 2019-09-25
Titelbild: Elekes Andor [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons
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