Anträge auf Asyl und Entscheidungen 2016.
Im Jahre 2016 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 722.370 Asyl-Erstanträge gestellt und 695.733 Entscheidungen über Asyl-Erst- und Folgeanträge getroffen. Das sind jeweils die höchsten Zahlen gestellter bzw. entschiedener Anträge seit Beginn der in der BAMF-Broschüre enthaltenen Aufzeichnungen im Jahre 1953. Neuregistrierungen von Zuwanderern aus Nicht-EU-Ländern gab es in 2016 etwa 300.000.
Die in Relation zu den ca. 300.000 Registrierungen von Zuwanderern aus Nicht-EU-Ländern in 2016 (die Angaben schwanken zwischen 280.000 und 320.000) hohe Anzahl von Anträgen und Entscheiden kommt dadurch zustande, dass mehr als die Hälfte der in 2016 gestellten bzw. entschiedenen Anträge von Zuwanderen gestellt wurden, die bereits im Jahre 2015 nach Deutschland eingereist waren und deren Anträge aufgrund des großen Andrangs im Jahr 2015 nicht gestellt und/oder entschieden werden konnten.
Fast 3/4 der Antragssteller waren unter 30 Jahre alt, etwa 2/3 der Antragssteller insgesamt waren männlich, in den Altersgruppen von 16 bis 30 Jahren sogar ca. 3/4. Haupt-Herkunftsländer waren Syrien (37%), Afghanistan (18%) und Irak (13%).
(siehe: BAMF-Broschüre Dezember 2016, Link unten).
Anträge auf Asyl in 2016 gestellt:
– 745.545 (Vorjahr: 476.349) Anträge insgesamt, davon
– 722.370 441.899) Erstanträge
– 23.175 ( 34.750) Folgeanträge.
Entscheidungen über (Erst- und Folge-) Anträge in 2016:
- 695.733 (Vorjahr: 282.726), davon wurden
… anerkannt als asylberechtigt:
36,8% (Vorjahr: 48,5%) insgesamt, davon:
36,5% (47,8%) als Flüchtling, §3 Abs. 1 AsylG und/oder Art. 16 a GG
0,3% (0,7%) nach Art. 16a GG, also aufgrund individueller Verfolgung
… subsidiärer Schutz (befristetes Bleiberecht, s.u.)
22,1% (0,6%) Subsidiärer Schutz nach §4 Abs. 1 AsylG
… nicht anerkannt als asylberechtigt:
41,1% (Vorjahr: 51,5%) insgesamt, davon
3,5% (0,7%) Abschiebeverbot nach §60 Abs. 5 o. 7 AufenthG
25,0% (32,4%) Ablehnung
12,6% (17,8) Formelle Entscheidungen
Erläuterungen:
Asylberechtigung Asylberechtigt und demnach politisch verfolgt sind Menschen, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein werden. (weitere Erläuterungen siehe: BAMF Website)
Flüchtlingsschutz: Auf Basis der Genfer Flüchtlingskonvention gelten Menschen als Flüchtlinge, die sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren aufgrund ihrer Rasse (Begriff lt. Genfer Flüchtlingskonvention), Nationalität, politischen Überzeugung, religiösen Grundentscheidung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe außerhalb ihres Herkunftslands befinden und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder aufgrund der begründeten Furcht nicht in Anspruch nehmen wollen. (mehr dazu siehe: BAMF Website)
Subsidiärer Schutz greift, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. Ein ernsthafter Schaden kann sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen.
Rechtliche Grundlagen und Folgen: Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr; bei Verlängerung: jeweils zwei weitere Jahre. Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren (die Asylverfahrensdauer wird eingerechnet) möglich, wenn weitere Voraussetzungen, wie etwa die Sicherung des Lebensunterhalts sowie ausreichende Deutschkenntnisse, erfüllt sind. Unbeschränkter Arbeitsmarktzugang – Erwerbstätigkeit gestattet. (siehe: BAMF Website)
Abschiebeverbot: Ein schutzsuchender Mensch darf nicht rückgeführt werden, wenn die Rückführung in den Zielstaat eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) darstellt, oder dort eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. (siehe: BAMF Website)
Formelle Entscheidungen sind hauptsächlich:
– Entscheidungen nach dem Dublin-Verfahren, weil ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist
– Verfahrenseinstellungen wegen Antragsrücknahme durch den Asylbewerber
– Entscheidungen im Folgeantragsverfahren, dass kein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird.
(siehe: BAMF Website)
Weiterhin gibt es noch das Verfahren Resettlement und humanitäre Aufnahme, bei dem es um die dauerhafte Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten ohne Asylverfahren geht und das Relocation-Verfahren, bei dem es um die Umsiedlung von Asylbewerbern aus EU-Ländern mit besonders stark in Anspruch genommenen Asylsystemen geht wie etwa Griechenland und Italien. So vereinbarte Bundeskanzlerin Merkel auf einem Flüchtlingsgipfel im September 2016, pro Jahr jeweils 6.000 Asylbewerber aus Italien und Griechenland zu übernehmen und nach Deutschland zu überführen.
Direktlink »Erläuterungen
Hier die komplette Broschüre für das Jahr 2016:
Aktuelle Zahlen zu Asyl, Dezember 2016 (bamf.de, .pdf)
Aktuelle Zahlen zu Asyl, Dezember 2016 (Ersatzlink, .pdf)
Nachträge:
In den Jahren 2014 bis 2016 wurden damit insgesamt 1.337.341 Asyl-Erstanträge gestellt. Da erfahrungsgemäß einige Einwanderer, die von einer Ablehnung eines Antrages ausgehen und Abschiebung befürchten oder aus anderen Gründen nicht bei den Behörden registriert sein wollen, keinen Antrag stellen, kann man wohl von an die 1,5 Mio Zuwanderern aus Nicht-EU-Ländern in diesen 3 Jahren ausgehen. Insgesamt wird die Zahl von untergetauchten Migranten ‘ohne Behördenkontakt’ [E] auf 200.000 bis 500.000 Personen geschätzt (Ende 2017).
Laut Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) kehrten in 2016 rund 55.000 Personen freiwillig in ihre Heimat zurück, in vielen Fällen von finanzieller Unterstützung zur Wiedereingliederung motiviert, rund 25.000 wurden abgeschoben (Welt). Diese Zahl müsse noch steigen, meinte der Minister.
Asyl-Statistiken 2014 – 2016
Bundesamt in Zahlen 2014 (bamf.de, .pdf)
Bundesamt in Zahlen 2014 (Ersatzlink, .pdf)
Bundesamt in Zahlen 2015 (bamf.de, .pdf)
Bundesamt in Zahlen 2015 (Ersatzlink, .pdf)
Bundesamt in Zahlen 2016 (bamf.de, .pdf)
Bundesamt in Zahlen 2016 (Ersatzlink, .pdf)
Links
BAMF Statistik 2015: BAMF Entscheidungen 2015
Wer gilt in Deutschland als ausreisepflichtig? (MDR)
[…] Erläuterungen der unterschiedlichen Entscheide. […]
[…] in der Nacht zum Freitag insbesondere beim Thema ‘Familiennachzug für als subsidiaer (eingeschränkt) schutzbedürftig eingestufte Flüchtlinge’ ergebnislos. Während die Grünen den […]
[…] werden nicht einmal die Hälfte der Asylanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannt. Die Praxis, […]
[…] Link: Asylanträge 2016 […]