[Gastbeitrag] Die deutsche Gesellschaft verstand sich bis 2015 als Solidargemeinschaft. Sie gründete einst auf einem Gesellschaftsvertrag, der in etwa das Folgende besagte:
“Alle erwerbsfähigen Bürger bemühen sich, sich selbst und die eigenen Nachkommen durch Arbeit zu ernähren. Wer dies aus irgendwelchen Gründen nicht schafft, für den kommt die Solidargemeinschaft (das heißt, der Sozialstaat) unterstützend auf. Wer die Leistungen des Sozialstaats in Anspruch nimmt, bemüht sich in dieser Zeit (eigenverantwortlich) darum, die Not nicht größer werden zu lassen (indem er beispielsweise [keine] weiteren Nachkommen in die Welt setzt).”
Bis 2015 galt: Diese Solidargemeinschaft ist exklusiv. Sie unterscheidet zwischen solchen, die dazu gehören und solchen, die nicht dazu gehören. Die Zugehörigkeit ist durch die Staatsbürgerschaft sowie durch den rechtmäßigen Aufenthalt im Land definiert. Eine Aufnahme Fremder in die Solidargemeinschaft ist möglich, jedoch an Bedingungen gemäß Aufenthaltsgesetz geknüpft. Diese Bedingungen betreffen insbesondere die Feststellung der Identität und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (AufenthG § 5) sowie die persönliche Eignung (keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, keine schweren Straftaten, siehe AufenthG § 53).
Darüber kann eine Aufenthaltsgenehmigung aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (AufenthG, Abschnitt 5), aus weiteren Gründen sowie bei einem Antrag auf Asyl (AufenthG § 10, AsylG) erteilt werden. Durch einen Zusatz im GG (GG § 16a) wurde die Annahme eines Asylantrages jedoch an die Bedingung geknüpft, dass der Antragsteller nicht aus einem Mitgliedsland der EU oder einem sicheren Drittstaat einreist.
Karte der germanischen Stämme zw. 50–100 n. Chr.
Dieser Gesellschaftsvertrag wurde mit der Grenzöffnung (Außerkraftsetzung Dublin-Abkommen, GG § 16a) und dem massenhaften Flüchtlingszuzug (und etlichen anderen Vereinbarungen, die dem Bürger oftmals nicht einmal bekannt sind) einseitig aufgekündigt. Ab da hieß es auf einmal, dass die Solidargemeinschaft nicht nur für die eigenen Mitglieder, sondern auch noch für alle anderen Menschen der Welt aufkommen muss, so sie angeben, dass sie sich in Not befinden. Bundeskanzlerin Angela Merkel änderte in diesem Zusammenhang auch den im Grundgesetz verwendeten Begriff des Volkes, indem sie etwa das Folgende sagte:
«Die Zeit der deutschen Einheit, die Zeit als der Eiserne Vorhang fiel, die Zeit als Europa zusammen gewachsen ist, war eine wunderbare Zeit. Und deshalb gibt es auch keinerlei Rechtfertigung, dass sich kleine Gruppen aus unserer Gesellschaft anmaßen, zu definieren wer das Volk ist. Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt. Und das lassen wir uns nicht nehmen.» (Quelle: Bild)
Demnach bräuchte ein Ausländer lediglich illegal die deutsche Grenze passieren und etwas von Asyl sagen, und schon wäre er Teil des deutschen Volkes beziehungsweise der deutschen Solidargemeinschaft. “Einwanderung in den Sozialstaat” wird diese Form der Migration häufig auch genannt. Sie ist strikt von einer Migration zur Arbeitsaufnahme zu unterscheiden.
Angela Merkel hat das Grundverständnis dessen, was unsere Gesellschaft ist und was sie zusammenhält, durch ihre einsamen Entscheidungen und Definitionen grundlegend verändert. Eine vorherige Abstimmung mit den Bürgern fand nicht statt.
Bei der Landtagswahl in Thüringen haben fast 55 Prozent der Wähler für die Linke oder die AfD gestimmt, hingegen nur ca. 40 Prozent für die CDU, SPD, Grünen oder die FDP: Deutlicher kann der Unmut über die Politik der Bundesregierung und der sogenannten Volksparteien kaum ausgedrückt werden.
Solange Angela Merkel Bundeskanzler ist, dürfte unser Land nicht mehr zur Ruhe kommen. Dies sollte auch Merkels eigene Partei endlich begreifen. Für “unerwünschte” beziehungsweise “unschöne” Wahlergebnisse ist weder die Linke noch die AfD verantwortlich, sondern in erster Linie Bundeskanzlerin Angela Merkel mit ihrer autokratischen Politik.
Autor: Gast
Bilder:
Taco Witte from HollandTaco Witte [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons
Ziegelbrenner [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons
Hinterlassen Sie den ersten Kommentar