‘Shadow Banning’ oder ein ‘Shadowban’ auf facebook bedeutet, dass die Sichtbarkeit von Kommentaren, die ein user auf fb- Präsenzen von externen Seitenbetreibern publiziert – z.B. auf der fb- Präsenz vom Deutschlandfunk (DLF), Zeit Online, ZDF heute, Spiegel Online oder einer anderen Seite – eingeschränkt wird, ohne dass der Verfasser des Kommentars das bemerkt.
1) So kann es vorkommen, dass ein user (und meist oder immer auch seine fb- Freunde [plus Freunde seiner fb- Freunde?]) seinen eigenen Kommentar sehen kann, wenn er die Seite aktualisiert oder erneut aufruft, andere fb- user aber, die nicht mit dem Kommentator [oder fb- Freunden von ihm] auf fb befreundet sind, diesen Kommentar nicht sehen können, weil seine Sichtbarkeit eingeschränkt wurde. Technisch gesehen dürfte das so ähnlich funktionieren wie ein Jugendschutz- Filter oder wie personalisierte Werbung auf Internetseiten, bei der die Anzeige von Inhalten wie Werbebannern auf Merkmale von Benutzern oder Benutzergruppen abgestimmt wird.
2) Eine weitere Möglichkeit, die Reichweite eines Kommentars einzuschränken, besteht darin, die ‘Relevanzstufe’ des Kommentars zu ändern. Standard ist wohl, dass ein Kommentar in die oberste Relevanzstufe einsortiert wird, dann erscheint er in der Standardeinstellung ‘Relevanteste zuerst’ und der Kommentar ist immer und für alle user sichtbar, solange kein Shadow Ban über ihn verhängt wurde. Kommentare, die aus dieser Relevanz- Kategorie entfernt oder nicht in sie eingeordnet werden, sind nur sichtbar, wenn der Betrachter / user die niedrigere Relevanzstufe ‘Alle Kommentare’ bei sich aufruft.
3) Manche Kommentare werden natürlich auch einfach komplett gelöscht. Dann sieht man sie selbst aber auch nicht mehr und dann sind sie halt gelöscht, aber es liegt kein Shadow Ban vor. Fieser ist es, wenn ein Kommentar shadow gebannt ist und man sich dann wundert, warum kein Mensch darauf reagiert.
4) Es gibt ferner Vermutungen, dass die Sichtbarkeit von einzelnen oder allen posts, also eigenen Beiträgen eines users, willkürlich eingeschränkt werden kann, indem die posts oder der user geringer priorisiert werden bei der von Algorithmen gesteuerten Plazierung seiner Beiträge auf den Startseiten seiner fb- Freunde. Das funktioniert vermutlich so ähnlich wie die De- Priorisierung bzw. Abwertung von Webseiten in den Google- Suchergebnissen, unter SEO- Experten (Suchmaschinen- Optimierern) auch als ‘Abstrafung’ von Webseiten im Google- Suchindex gefürchtet.
Nachweis von Shadow Banning
Betreiber Sozialer Netzwerke halten sich mit Aussagen zu dem Phänomen zurück. Bisweilen sprechen sie von ‘Bugs’. Konkret nachweisen lässt sich Shadow Banning (bzw. die Bugs…) in der Regel nur in den Fällen 1) und 2) (s.o.). Man kann das nachprüfen, indem man einen Beitrag, zu dem man einen Kommentar verfasst hat, uneingeloggt oder vom Profil eines anderen users aus aufruft und betrachtet. Allerdings darf man mit diesem ‘anderen user’ nicht auf fb befreundet sein, denn fb- Freunde können den Kommentar ja nach meinen Erfahrungen – meist oder immer – weiterhin sehen. Wenn der Kommentar also uneingeloggt oder vom Profil eines anderen users, mit dem man nicht befreundet ist, gar nicht mehr oder nur in der niedrigen Relevanzstufe sichtbar ist – die man m.W. nur gesondert und temporär einstellen kann (Voreinstellung dafür gibt es wohl gar nicht) – dann wurde der Kommentar komplett oder eingeschränkt ‘in den Schatten gestellt.’
Wer diese Shadow Bans vornehmen kann, ist nicht ganz klar. Ich gehe davon aus, dass es zumindest der Seitenbetreiber willkürlich tun kann, vermutlich (höchstwahrscheinlich) auch das von fb eingesetzte oder beauftragte fb- Kontroll- Team. Auch Algorithmen dürften eine Rolle spielen. Ich schätze, dass das shadow banning von Kommentaren auf Seiten von Seitenbetreibern für einzelne Kommentare vorgenommen wird, nicht für den user allgemein. Denn mache Kommentare des users sind weiterhin allgemein sichtbar, andere nicht bzw. nur eingeschränkt. Ich habe auch schon erlebt, dass die Plausibilität ganzer Kommentarstränge beeinträchtigt wird, indem einzelne Unterkommentare daraus gebannt oder gelöscht werden, andere aber stehen bleiben.
Revolutionäre Netze durch kollektive Bewegungen – Peter Kruse, 05.07.2010, Enquete Netzpolitik [Ersatzlink]
Warum Shadow Banning?
Es gibt zwei Hauptgründe für Shadow Banning. Zum einen, um dafür zu sorgen, dass die Informationen oder die Meinungen, die ein user mit seinem Kommentar verbreiten bzw. in eine Debatte einbringen will, nicht oder nur in stark eingeschränktem Umfang verbreitet werden. Der Shadow Ban führt dann dazu, dass der Verfasser des Kommentars glaubt, die Information oder Meinung sei öffentlich zugänglich, obwohl sie das gar nicht ist.
Vor allem aber dient Shadow Banning dazu, den Kommentator zu frustrieren und dazu zu bewegen, sich weniger zu engagieren oder seine Meinung zu ändern. Denn ein Kommentar, über den ein Shadow Ban verhängt wurde, erntet kaum oder sogar überhaupt keine Reaktionen von anderen usern, da er für diese ja gar nicht sichtbar ist. Der Verfasser des Kommentars glaubt aber, der Kommentar sei sichtbar und gewinnt somit den Eindruck, dass seine Information oder Meinung für andere user uninteressant oder irrelevant ist oder dass er mit seiner Meinung alleine dasteht. Er fühlt sich dadurch isoliert und ist dann eher bereit, seine Meinung zu ändern und sich der fälschlicherweise vermuteten Meinung der Mehrheit, des ‘Mainstream’, anzuschließen (Pluralistische Ignoranz). Diese Reaktion beruht auf massenpsychologisch gut untersuchten Phänomenen und Dispostitionen, wie sie in der Theorie der Schweigespirale von Elisabeth Noelle- Neumann beschrieben sind. Stichworte dazu sind ‘Pluralistische Ignoranz’ und ‘Kognitive Dissonanz’, die im Artikel ‘Die Trägheit der Masse’ hier im Blog erläutert werden. Wenn der user hingegen weiß, dass sein Kommentar deshalb keine Reaktionen erhält, weil ihn kaum einer sehen kann, dann muss er nicht an sich selbst zweifeln, sondern wird eher daran zweifeln, ob in Sachen Diskurs- und Meinungsfreiheit alles mit rechten Dingen zugeht.
Shadow Bans werden übrigens nach meiner Erfahrung bevorzugt oder jedenfalls häufig über sachliche, argumentationsstarke und kluge Kommentare, nicht etwa über simple, plumpe, halbseidene oder gar primitive und gehässige verhängt. Die primitiven und gehässigen Kommentare lässt man gerne stehen, weil man ja den Menschen da draußen gerne zeigen möchte, wie dumm, unreflektiert oder unmoralisch diejenigen sind, die mit der jeweiligen politischen oder weltanschaulichen Überzeugung des Seitenbetreibers nicht konform gehen.
Legitimation?
Anja Reschke: “… Medienlandschaft, die dafür da ist, den Bürger zu einem mündigen, Demokratie wählenden Bürger zu erziehen …”. (Ersatzlink)
Wird die Verwendung von Shadow Bans mit einer Selbstermächtigung zu einer Art ‘Erziehungsauftrag’ legitimiert, der weder vom GG noch vom Rundfunkstaatsvertrag gedeckt ist, den anzunehmen und zu erfüllen sich Politik & Medien aber dennoch berufen fühlen? Im Grundgesetz wird die Pressefreiheit so beschrieben: “Art 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.” Und im Rundfunkstaatsvertrag unter § 11 (2) heißt es: “Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.” Ich finde schon, dass dies ein maßgebliches ‘sine qua non’- Kriterium beim “Auswählen, Einordnen, Erkären” der ÖR sein sollte!
Was den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk anbelangt, verweisen diese Anstalten hinsichtlich Löschung und Verschattung von Kommentaren oder Sperrung von Kommentatoren gerne auf ihre AGBs, die sie sich für ihre Präsenzen in Sozialen Medien gegeben haben. Ich halte das für rechtlich nicht haltbar. Der Rundfunkstaatsvertrag gilt nach meiner Rechtsauffassung durchgängig für die ÖR. Er wird auf Sozialen Netzwerken lediglich durch die AGBs der Betreiber der Sozialen Netzwerke eingeschränkt, aber nicht aufgehoben und gibt den ÖR somit keine Narrenfreiheit bei der Gestaltung ihrer Präsenzen und ihrem Umgang mit user- Kommentaren. Bei privaten Anbietern verhält es sich anders. Die haben sicher einen größeren Spielraum, machen sich aber unglaubwürdig, wenn sie sich in der Eigenwerbung als Hüter der Meinungsfreiheit oder gar als ‘Sturmgeschätz der Demokratie’ anpreisen, dann aber legitime Kritiker kaltstellen und sich damit als ‘Rohrkrepierer der Demokratie’ erweisen.
Siehe hierzu auch das Statement der Rechtsanwaltskanzlei Repgow: “…betreiben sog. “Körperschaften des öffentlichen Rechts”, wie beispielsweise der NDR, solche Fanpages [fb- Präsenzen], so handelt es sich dabei in der Tat um eine öffentliche Einrichtung. Und öffentliche Einrichtungen müssen jedem Bürger – der ja selbst auch wiederum dazu gezwungen wird, Steuern und teure (Rundfunk)-Gebühren zu zahlen – generell zur Verfügung stehen. – Dies selbstverständlich innerhalb des deutschen Rechts, dass natürlich nicht nur eingehalten werden muss, sondern auch dazu da ist, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen.”
In “Öffentlich-rechtlicher Rundfunk” steckt natürlich auch “Öffentliches Recht” – und zwar für alle❗️Sehr viele…
Gepostet von repgow.de am Samstag, 6. April 2019
Update, 26.05.2019: Das Ende des offenen gesellschaftlichen Diskurses im Internet
Drei Wochen nach Veröffentlichung dieses Artikels gibt Facebook (erstmals?) am 24.05.2019 laut ZDF zu, Techniken zu verwenden, die die Reichweite von ‘Informationen’ einschränken. Der Begriff ‘Informationen’ kann sich nach meiner Interpretation sowohl auf Beiträge wie auf Kommentare beziehen. Die Reduzierung der Reichweite soll nicht alleine ‘Falschmeldungen’ betreffen, sondern auch ‘irreführende Beiträge’ und ‘Fehlinformationen’. Das erweitert den Interpretationsspielraum praktisch ins Unendliche. Welche Beiträge ‘irreführend’ sind oder ‘Fehlinformationen’ oder gar glatte ‘Falschmeldungen’ beinhalten, entscheiden ‘externe Organisationen’, sogenannte ‘Faktenprüfer’ [Artikel auf zdf.de | Ersatzlink]. Das erinnert schon fast an Praktiken in der DDR und der UdSSR, in der Regimekritiker des ‘ach so tollen Sozialismus’ als psychisch krank bezeichnet wurden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine Aussage weiter oben im Artikel: ‘Shadow Bans werden übrigens nach meiner Erfahrung bevorzugt oder jedenfalls häufig über sachliche, argumentationsstarke und kluge Kommentare, nicht etwa über simple, plumpe, halbseidene oder gar primitive und gehässige verhängt.’
Der offene und faire, herrschaftsfreie gesellschaftliche Diskurs auf Facebook wird damit auch offiziell faktisch zu Grabe getragen. Erlaubt ist nur noch, was den Zensoren genehm ist. Ein kleiner Schritt für ein Soziales Netzwerk, ein großer Schritt in Richtung Ende von Meinungsfreiheit und Demokratie. Inoffiziell ist der Diskurs auf den Sozialen Netzwerken (fb) schon wesentlich länger zumindest gravierend gestört, denn obskure Reduzierungen von Reichweite sind mir bereits vor Jahren aufgefallen, ich schätze mal, bereits vor 2 Jahren, vielleicht aber auch schon vor 3 oder gar vor 5 Jahren, als die Ukraine- Krise in ihre heiße Phase eintrat. Zu diesem Zeitpunkt haben auch wohl tausende oder gar zigtausende Kommentatoren auf Online- Präsenzen von Mainstream- Medien wie Spiegel, Zeit Online oder Tagesschau erstmals (?) die befremdliche Erfahrung machen müssen, dass es von der geäußerten Meinung abhängen kann, ob ein user- Kommentar freigeschaltet wird oder nicht. Das Ende der demokratischen Meinungsbildung im Internet ist damit zumindest in Deutschland besiegelt. Die demokratische Maske ist gefallen. Willkommen im neofeudalen Willkür- und Unrechtsstaat!
Update, 14.06.2019
5) Es gibt möglicherweise eine weitere Perversion des Shadow Banning, ganz sicher bin ich mir da aber nicht: Bestimmte fb- user können neu eingestellte Beiträge auf bestimmten Seiten erst nach Ablauf einer vermutlich einstellbaren Karenzzeit kommentieren, die einige Minuten oder auch einige Stunden betragen kann, also z.B. erst nach 30 Minuten oder nach 1 Stunde. Da sich die Aufmerksamkeit der user hauptsächlich auf aktuelle Beiträge und dort auf aktuelle Kommentare richtet, würde auch hiermit die Reichweite erheblich eingeschränkt, ich schätze mal grob um 80 bis 90%. Das ganze ist einfach nachprüfbar: Wurde ein derartiger Ban verhängt, so ist bei aktuellen Beiträgen die Kommentarfunktion nicht aufrufbar, bei älteren Beiträgen hingegen ist sie aufrufbar. Wenn das nur selten vorkommt, kann es allerdings auch an technischen Faktoren liegen.
6) Ferner wurde mir berichtet, dass einige Kommentare nur für eine Weile verschattet werden, um nach Ablauf einer Karenzzeit die gleiche Sichtbarkeit nicht verschatteter Kommentare zu erlangen. Das hat in etwa den gleichen Effekt wie im vorigen Abschnitt in Fall 5) beschrieben.
All diese Maßnahmen wie auch die oben im ersten Abschnitt vorgestellten Techniken dienen praktisch dazu, einen Cordon Sanitaire um unerwünschte Informationen oder Meinungen zu legen. Mit Meinungsfreiheit und einem offenen Diskurs hat all das natürlich nichts mehr zu tun. Wer derartige Techniken anwendet, ist ein Gegner von Meinungsfreiheit und einem fairen gesellschaftlichen Diskurs, dem geht es nicht um Interessenausgleich oder Problem- Lösungen, sondern um die alternativlose Durchsetzung seiner Ziele. Die Schamgrenze scheint dabei Woche für Woche ein Stück tiefer zu sinken.
Joachim Nikolaus Steinhöfel – Kolloquium “Zensur gefällig?”, ca. 2017
Links
Facebook-Polizei: Bertelsmann-Tochter Arvato… (meedia)
Facebook – Zusammenarbeit mit Arvato und CCC (about.fb.com)
Shadow banning ( Wikipedia, Wiki Deutsch)
Facebook admits it shadow-bans posts (LifeSite)
Was ist ein Shadowban? (Bedeutung Online)
NetzDG, Shadowban und Facebook-Löschung (Politik Digital)
3 Simple Steps To Check If You’re Shadowbanned (Hacker Noon)
Twitter: Es gibt keinen „Shadowban“ (t3n)
Klagen gegen Facebook, Twitter und YouTube jetzt schneller und preiswerter (Achgut)
Shadowban bei YouTube, Facebook & Co (Chip)
Facebook Patents Shadowbanning (Gizmodo | Archiv)
Beispiel Shadow Banning dlfk, 2021-12-08 (Grafik | fb-Link)
Beispiel Shadow Banning dlfk, 2021-10-16 (Grafik | fb-Link)
“Ein weiteres Feld ist die Nutzersperre auf den Facebook-Seiten des öffentlichen Rundfunks oder staatlicher Stellen. Auch dort versuchen die Online-Redaktionen, die Diskussionen durch Ausschluss unerwünschter Meinungen zu steuern. Das ist meistens rechtswidrig und kann vor Gericht angefochten werden.” (facebook-sperre.de)
Hassrede melden – Helfen Sie mit! – Facebooks Löschpraxis ist politisch extrem einseitig und klar gegen islamkritische, migrationskritische oder „rechte“ Positionen gerichtet. Facebook dagegen behauptet nach wie vor, es würde lediglich die eigenen Nutzungsbedingungen zur Anwendung bringen. Wir möchten hier zusammen mit Ihnen das Gegenteil belegen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, Screenshots und andere Belege hochzuladen und uns so zukommen zu lassen. (Repgow)
Wie man die Pressefreiheit gegen die Verteidiger der Pressefreiheit verteidigen muss (Steinhoefel)
“Infolgedessen kam es fälschlicherweise zur Löschung eines Beitrags..sowie zur Ausblendung weiterer von Ihnen…
Gepostet von Joachim Nikolaus Steinhöfel am Donnerstag, 16. Januar 2020
Aldous Huxley und die Schöne Neue Welt (Zwiedenk)
“Die wissenschaftlichen Diktatoren der Zukunft werden dabei nach Ansicht Huxleys ihren Willen und ihre Macht nicht mehr mit Gewalt und Terror durchsetzen, sondern zu sanfteren, aber wesentlich effizienteren Methoden der Manipulation von Denken, Fühlen und Bewusstsein auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse greifen…”
Titelbild: Teemu Vehkaoja (TeVe) [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons
“Das erinnert schon fast an Praktiken in der DDR” …
Die DDR hat die BRD vor 30 Jahren via Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr., annektiert.
Ein Beitritt fand nie statt und die DDR-Verfassung wurde daher auch nicht aufgehoben.
Oder wie will man – unter den Anforderungen des Gebotes zur Rechtssicherheit (hier insb. Gebot zur Normenklarheit und Beständigkeit) – den Bestand einer Rechtsnorm resp. eines Rechtsaktes – hier: Beitritt gem. Art. 3 EinigVtr., aufrechterhalten, wenn dessen Rechtsgrundlage, seit 30 Jahren, erloschen ist ?
Hier: „Beitrittsartikel“ Artikel 23 GG a.F.; aufgehoben durch Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr.
Vor allem in Deutschland, das nicht gerade für seine Liebe zum Pluralismus bekannt, dürfte in den letzten Jahren Shadowbanning gern verwendet werden, um konkurrierende Meinungen auszuschalten und den Eindruck zu erwecken, daß nur wenig fundierte externe Kritik geäussert wird.
[…] die in Sozialen Medien und Netzwerken gerne mal mit netten Gimmicks wie ‘Shadow Banning’ arbeiten, hingegen allenfalls eine Randnotiz. Heimat und Neue […]