Was ist ein Staat?
“Im Staatsrecht existiert keine allgemein gültige Definition des Begriffs Staat. Georg Jellinek hat in seiner rechtswissenschaftlichen Definition den Staat als „die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes (Gebietskörperschaft)“ umschrieben. Die Definition von Jellinek begründet die staatlichen Merkmale in drei Elementen:
- ein Staatsgebiet,
- ein Staatsvolk,
- eine Staatsgewalt.
Liegt eines dieser Merkmale nicht vor, so wird nach herrschender Lehre (u. a. im deutschen Rechtskreis die Allgemeine Staatslehre) nicht von einem Staat gesprochen.” (Drei-Elemente-Lehre, Wikipedia)
Helmut Schmidt, deutscher Bundeskanzler 1974 – 1982: ‘Zuwanderung aus fremden Zivilisationen schafft mehr Probleme, als es uns auf dem Arbeitsmarkt an positiven Faktoren bringen kann. Zuwanderung aus verwandten Zivilisationen, z.B. aus Polen, ist problemlos, z.B. aus Tschechien ist problemlos, z.B. aus Österreich ist problemlos, aus Italien ist problemlos.’ (2:40 min)
Staatszweck: Sicherheit & Co.
Der Staat als Republik (‘res publica’ = öffentliche Sache) ist Gemeinschaftseigentum der Staatsbüger, er gehört dem Volk. Politiker sind daher Beauftragte der Bürger, ‘vornehme Diener’ des Staates. Ihre Aufgabe besteht in der Leitung und Lenkung des Staates im Sinne und Interesse der Gesamtheit der Staatsbürger, nicht im Definieren und Verfolgen von in kleinem Kreise in Hinterzimmern ersonnenen Projekten und gefassten Beschlüssen.
Innere und äußere Sicherheit für Bürger und Staatswesen ist die erste und vornehmste Pflicht eines Staates, zu diesem Zwecke werden Staaten überhaupt gegründet. Das sind Basics, ohne die es nicht geht. Ein Politiker, der das nicht erkennt und seine Politik nicht daran ausrichtet, leidet an Realitätsverlust oder Größenwahn.
Zu diesem Komplex der Sicherheit gehört nach der 3- Elemente- Staats- Lehre (s.o.) die Hoheit über das Staatsgebiet, Schutz & Erhalt des Staatsvolkes und die Durchsetzung der Rechtsordnung (die im Gegensatz zum Natur- ‘Recht des Stärkeren’ gelten soll) durch die Staatsgewalt, der zu diesem Zwecke das ‘freiheitssichernde’ ‘staatliche Gewaltmonopol’ obliegt. Diese Grundprinzipien wurden in der vergangenen Legislatur erstmals in der Geschichte der BRD grundsätzlich in Frage gestellt durch die 3 Mantras der Kanzlerin:
- Deutschland kann seine Grenzen nicht schützen.
- Wir haben keinen Einfluss darauf, (wer und) wieviele kommen.
- Das Asylrecht kennt keine Obergrenze. (»exakte Zitate)
Diese drei Aussagen bedeuten nichts anderes als die Aufgabe von zumindest den ersten beiden Elementen eines Staates im Sinne der 3- Elemente- Lehre (s.o.). Faktisch steht angesichts der abnehmenden Sicherheit im Öffentlichen Raum [2] sowie etlicher merkelwürdiger Gerichtsentscheidungen [2] auch das 3. Element der Staatslehre zur Disposition.
Im Ausland wurde Deutschland für diese Politik zurecht als Hippie- Staat bezeichnet. Das OLG Koblenz spricht in diesem Zusammenhang von einer ‘Außer-Kraft-Setzung’ der rechtsstaatlichen Odnung:
„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“ (OLG Koblenz, 14.02.2017, siehe auch Achgut)
Staatsrechtler Rupert Scholz schlägt Grundgesetzänderung beim Asylrecht vor
Der Staatszweck der Schweiz “wird in Art. 2 der revidierten Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 wie folgt festgelegt:
- Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.
- Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.
- Sie sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern.
- Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung.
Die Verfassungen der 26 Kantone weisen zum Teil weitere Staatsziele auf. In Art. 6 der Verfassung des Kantons Zürich heißt es etwa:
- Kanton und Gemeinden sorgen für die Erhaltung der Lebensgrundlagen.
- In Verantwortung für die kommenden Generationen sind sie einer ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltigen Entwicklung verpflichtet.” (Staatszweck Schweiz, Wikipedia)
Sebastian Kurz, österreichischer Bundeskanzler seit 2017: ‘Die Europäische Union ist, mit Verlaub, mehr als nur Merkel und Macron. Die unbeschränkte Aufnahme nach Mitteleuropa funktioniert nicht und auch die ständige Diskussion über die Quoten in der EU hat uns nicht weitergebracht. Wir sind ein Brückenbauer im Zentrum der EU.’ (2:38 min)
Staatsziele
Während der oder die Staatszweck(e) die ‘grundlegenden Basics’ eines Staates betreffen, umreißen Staatsziele (auch) Perspektiven zur Absicherung, Ausgestaltung und Fortentwicklung eines Gemeinwesens. Die Staatsziele der Bundesrepublik Deutschland werden im Grundgesetz unter Artikel 20 und Artikel 20.a definiert:
Grundgesetz, Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. (GG, Art. 20, Wikipedia)
Artikel 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. (Grundgesetz)
Willy Brandt, deutscher Bundeskanzler 1969 -1974: zum Anwerbestopp für ausländische Arbeitnehmer während der Ölkrise 1973: ”… wir müssen in einer solchen Situation natürlich zuerst an unsere eigenen Landsleute denken.’ (0:26 min)
Das Volk
Das Volk ist zum einen rechtlich, zum anderen biologisch, soziokulturell oder ideell definierbar. Im Rahmen dieser Definitionen gibt es Übereinstimmungen, Überschneidungen, Gleichzeitigkeiten, Grauzonen & Unvereinbarkeiten.
Rechtlich ist jeder deutsche Staatsbürger Volksangehöriger, i.e. er gehört zum Staatsvolk. Dass ‘jeder, der hier lebt’, zum Volk gehört, ist falsch, zumindest, was das Staatsvolk anbetrifft. Er ist Teil der Bevölkerung, aber nicht des Staatsvolkes.
Für den modernen Begriff der Volkszugehörigkeit sind aufgeklärte rechtliche Normen ein ‘sine qua non’, für eine Neuaufnahme in die Volksgemeinschaft kommen weitere Regeln hinzu, die sich z.T. an den weiteren o.g. Charakteristika orientieren sowie ferner an materielle Bedingungen geknüpft sind. Eine Massenzuwanderung in die Sozialsysteme etwa ist rechtswidrig, ein ‘Ersitzen der deutschen Staatsbürgerschaft’ durch langfristigen Aufenthalt in den sozialen Sicherungssystemen rechtlich wie soziologisch fragwürdig.
Unterschiedliche Interessen hatten Bauer, Handwerker & Kaufmann etc. eines Volkes schon immer. Unterschiedliche Interessen sind zum einen alltägliche menschliche Realität und zum anderen eine Funktion der Arbeitsteilung. Sie sind daher kein Kriterium dafür, ob eine Ansammlung von Menschen ein Volk darstellt und solange kein Problem, solange es gemeinsame Regeln gibt, nach denen die Interessen verhandelt werden. Derartige Regeln und Gepflogenheiten machen ja gerade das kulturelle Gemeingut und das Verbindende eines Volkes bzw. einer Kultur aus. Der ‘Ewige Landfrieden’ etwa ist eine der ersten institutionellen Regelungen für Konfliktschlichtung. Rechtliche oder informelle Regularien gibt es in jeder Kultur. Die (europäische) Aufklärung mit ihrer Wertschätzung des Subjektes / Individuums hat neue Dimensionen für den Ausgleich von Interessen erschlossen, die sich von Kulturen unterscheiden, in denen nicht das Individuum, sondern ein Gott, ein Patriarch oder die Sippe den höchsten Wert darstellen.
Volk, Volkssouveränität, Verfassung. Vortrag von Dr. Maximilian Krah, 20.01.2019 beim IfS
Gerade in der arbeitsteiligen Moderne mit ihren vielen existenziellen Abhängigkeiten ist gegenseitiges Vertrauen und das Bewusstsein von Verbundenheit jenseits von Einzelinteressen von großer Bedeutung für ein konstruktives Miteinander. Aus der Verbundenheit in einer materiellen wie ideellen Sprach-, Schicksals-, Solidar- und gewachsenen Kultur- & Werte-gemeinschaft resultiert das Sozialkapital, das darin besteht, dass man Regeln und Gepflogenheiten nicht jeden Tag aufwändig neu aushandeln muss. Das pazifiziert eine Gesellschaft und macht sie produktiv.
Dass der Begriff ‘Volk’ insbesondere in D so in Verruf geraten ist, liegt vor allem am neoliberalen und von den Neolinken übernommenen Narrativ in Sachen Aufarbeitung des 3. Reiches, nach dem nicht wie angemessen die Eliten und Funktionsträger primär, sondern das einfache Volk aka die Otto Normals zumindest suggestiv nahezu gleichrangig für die verübten Untaten verantwortlich gemacht werden. Bei den Nürnberger Kriegsverbrecher- Prozessen (Spruchkammerverfahren) hat man das übrigens noch ganz anders gesehen. Die aufgeklärten Juristen dort wussten sehr genau, dass nicht das Volk die Nazis zu den Verbrechen angestiftet und angetrieben hat, sondern die Nazis das Volk. Propaganda & Ideologie holen stets das Schlechteste aus den Menschen hervor. Dementsprechend teilte man die Verdächtigen in fünf Täterkategorien ein: 1) Hauptverdächtige, 2) Belastete (Aktivisten, Militaristen und Nutznießer), 3) Minderbelastete (Bewährungsgruppe), 4) Mitläufer, 5) Entlastete.
Übrigens gibt es ohne einen kulturellen Begriff von Volk auch keine besondere Verantwortung der Deutschen zur Bewahrung der Erinnerung an den Holocaust.
Staatspolitische Verantwortung und Migration
Grundlage eines jeden republikanischen Gemeinwesens ist die prinzipielle Bereitschaft zu Solidarität im Rahmen eines wechelseitigen Geben & Nehmen und dem daraus resultierenden ‘Gemeinschaftsgefühl’. Die Basis dieses Gemeinschaftsgefühls wird durch gleiche Rechte, gegenseitige Akzeptanz, gemeinsame Grundüberzeugungen in Fragen des Miteinanders und eine Sozialisation gelegt, die in diesem Geiste erfolgt. Nicht die ethnische Herkunft ist also entscheidend für das Gelingen eines Gemeinwesens, sehr wohl aber Identifikation, Sozialisation und sozio-kulturelle Prägung im Hinblick auf die Übereinstimmung bei grundlegenden Fragen des Zusammenlebens.
“Unter Staatsvolk versteht man üblicherweise die Summe der Staatsangehörigen, die zu ihrem Staat in einem rechtlichen Verhältnis stehen, und der ihnen möglicherweise staatsrechtlich prinzipiell gleichgestellten Personen. Gemeint ist damit aber kein Volk im eigentlichen ethnischen Sinne oder Teil eines Volkes, der in einem Staat lebt (Volksgruppe); gemeint sind vielmehr Menschen mit gemeinsamer Staatsbürgerschaft, also Bürger eines Staates (Staatsbürger), unabhängig von der Nationalität (Ethnie, Herkunft) des einzelnen Bürgers.
Als Gesellschaft tritt für die Staatsangehörigen zu der regelmäßigen Unterworfenheit unter die Staatsgewalt (jedenfalls bei Aufenthalt im Inland) eine besondere personale Beziehung zum Staat hinzu: Staatsangehörigkeit ist ein Status, der wechselseitige Rechte (jedenfalls in Demokratien) und Pflichten für Staatsangehörige begründet.” (Volk, Wikipedia)
Gelingende Zuwanderung setzt daher die Bereitschaft ebenso wie die Fähigkeit voraus, produktiv zum Gemeinwesen beizutragen. Denn es zerstört den Zusammenhalt einer Gemeinschaft, wenn bestimmte gesellschaftliche Gruppen nur geben und andere nur nehmen. Zumindest im Parteiprogramm der CDU ist diese Forderung bis heute enthalten. Ich gehe davon aus, dass ein solcher Passus auch in den Progammen anderer Parteien enthalten ist oder sein sollte. Sozialhilfebedarf kann sich aus einer Gesellschaft heraus ergeben und tut das idR auch – zumal in einer Massengesellschaft – er darf aber nicht und schon gar nicht in überdimensioniertem Umfang zusätzlich in eine Gesellschaft importiert werden! (siehe hierzu: »Einwanderung in die Sozialsysteme contra Integration). Wenn es um das Elend der Welt geht, ist Hilfe vor Ort das sozial gebotene und darüber hinaus weitaus effektivere Mittel der Wahl!
Die Quintessenz obiger Ausführungen spiegelt sich im:
Der Amtseid eines Bundeskanzlers: “Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.” (Amtseid, Wikipedia)
[Nachtrag 21.06.2019: Es gab oder gibt Bestrebungen z.B. in NRW, im Amtseid künftig nicht mehr auf das ‘Wohl des Volkes’ sondern auf das ‘Wohl des Landes’ zu schwören. In meinen Augen würde das eine Entwertung der Bedeutung eines sozio-kulturell gewachsenen Gemeinwesens bedeuten. Bislang sind diese Bestrebungen meines Wissens aber gescheitert.]
Link:
Auf schmalem Grat: Sebastian Kurz, Die Story im Ersten, 28.01.2019
Titelbild:
Karl von Piloty [Public domain], via Wikimedia Commons
[…] das’ als fundamentalistischen ‘Pathos des Absoluten’? Damit sind alle drei Staatsmerkmale, nämlich Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt und somit National- wie […]