In einem auf ‘Welt+’ erschienenen Artikel mit dem Titel „Dieses deutsche Asylrecht ist nicht länger hinnehmbar“ schlägt Staatsrechtler Rupert Scholz vor, das aktuell geltende Asylrecht mit weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen zu verknüpfen. Insbesondere fordert er, dass Asyl nicht länger ein subjektiver Rechtsanspruch sein dürfe, sondern zu einer objektiv- rechtlichen Regelung werden müsse. Dies wäre möglich, wenn die derzeitige Formulierung „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ im Grundgesetz (Artikel 16a, Absatz 1) in „Politisch Verfolgten wird nach Maßgabe der Gesetze Asyl gewährt“ geändert werde, wie dies beispielsweise der Freistaat Bayern vorgeschlagen habe. ‘„Ein solches Gesetz wäre dann in der Lage, das Asylrecht von allen anderen Zuwanderungsproblemen wirksam zu unterscheiden und damit auch die Grundlage für eine sinnvolle und wirtschaftlich weiterführende Integration wie Zuwanderung zu gewährleisten – einschließlich klarer Zuwanderungsbegrenzungen“, erläuterte Scholz.’ (siehe Artikel im Magazin ‘Junge Freiheit’).
Die Grenzöffnung im Herbst 2015 bezeichnet er im gleichen Artikel als total haltlos und verfassungswidrig. Denn nach der in 2015 und auch aktuell noch geltenden Rechtslage dürfe niemand in Deutschland Asyl beantragen, der aus einem anderen EU-Mitgliedsland oder einem sicheren Drittstaat nach Deutschland gekommen sei (siehe Artikel 16a, Absatz 2 des Grundgesetzes und das geltende EU-Recht).
Rupert Scholz war von 1972 bis 2005 ordentlicher Professor für Öffentliches Recht beziehungsweise Staats- und Verwaltungsrecht und von 1988 bis 1989 Bundesminister der Verteidigung (CDU).
Des Weiteren weist Scholz darauf hin, dass die momentane Regelung des Asylrechts „jährlich hunderttausendfach missbraucht“ wird: „Wenn ein Asylbewerber mangels politischer Verfolgung abgelehnt wird, so pflegt er zunehmend die Verwaltungsgerichte anzurufen, um dort entweder doch Asyl zu erhalten oder – zumindest – über jahrelange Verfahren im Ergebnis als ‚geduldeter‘ Flüchtling doch in Deutschland bleiben zu können.“
Missbrauch des Asylrechts von Asylbewerbern, Politikern und Aktivisten
Allerdings wird das deutsche Asylrecht keineswegs nur von Asylbewerbern missbraucht, sondern von politischen Aktivisten und sonstigen Interessenten ebenso, zum Beispiel all jenen, die früher Venceremos sangen oder Ho-ho-ho-Chi-Minh skandierten und neuerdings die Liebe zum Islam entdeckt haben, aber auch von der Pro-Asyl-Bewegung. Beispielsweise schreibt der zur Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung gehörende Journalist Heribert Prantl in seinem Buch ‘Im Namen der Menschlichkeit. Rettet die Flüchtlinge!’ über die Anstrengungen und Schwierigkeiten der Asylbewerber, auf den verschiedenen Fluchtrouten nach Europa und Deutschland zu gelangen (Prantl, Heribert (2015): Im Namen der Menschlichkeit. Rettet die Flüchtlinge! Berlin, Ullstein, S. 13): „Wer es trotzdem schafft, hat seine gesetzlich angeordnete Illegalisierung faktisch durchbrochen und hätte eine Belohnung verdient: seine Legalisierung.“
Standort Berlin, TV.Berlin – Rupert Scholz über Merkels Flüchtlingspolitik (Teil 1), 17.11.2015
Standort Berlin, TV.Berlin – Rupert Scholz über Merkels Flüchtlingspolitik (Teil 2), 17.11.2015 – Ab Min. 4:57: “Es ist ja ‘ne merkwürdige Situation: Wenn man das mal sieht, unser Land – ich glaube, dass die Bevölkerung zu 70 bis 80% heute dieser Flüchtlingsentwicklung ablehnend oder kritisch gegenübersteht. Wenn Sie den deutschen Bundestag nehmen, haben sie aber nur Parteien, die dafür sind. Das heißt, der deutsche Bundestag spiegelt gar nicht mehr das wieder, wasa die Stimmung in der Bevölkerung ist.” (Staatsrechtler und Ex- Verteidigungsminister Rupert Scholz, 17.11.2015, bei TV.Berlin)
Das ist sicherlich auch ein Standpunkt, allerdings keiner, der in irgendeiner Weise mit unserer Rechtsordnung vereinbar wäre. Zudem entstammt das Wort Illegalisierung im gegebenen Kontext linksextremem Gedankengut. Prantls Äußerung ignoriert, dass unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung auf dem Prinzip der Unverletzlichkeit individueller Verfügungsrechte an Ressourcen beruht. Ein sich ohne ausdrückliche Erlaubnis auf einem Privatgrundstück aufhaltender Dieb ist damit aber noch keineswegs als Mensch illegal, sondern er hält sich dort lediglich illegal auf. Ähnliches gilt für einen Asylbewerber, der zunächst durch zahllose sichere Länder gewandert und schließlich in das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland (an dem diese selbstverständlich die Hoheitsrechte besitzt) ohne ausdrückliche Erlaubnis (Aufenthaltstitel) vorgedrungen ist: Sein Aufenthalt ist illegal, er selbst als Mensch natürlich nicht.
Zuwanderung als ‘Recht des Stärkeren’
Dies sieht im Übrigen nicht einmal die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen anders, deren Artikel 13 zwar jedem Menschen ein Auswanderungsrecht, jedoch kein generelles Einwanderungsrecht zugesteht: „Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.“
Nachtrag: Ähnlich wie Rupert Scholz sieht es auch der AfD- Bundestagsabgeordnete Norbert Kleinwächter in seiner Rede vom 19.04.2018 im Bundestag während der ‘Aktuelle Stunde’ zum UN-Regelwerk ‘Global Compact for Migration’ anlässlich der Entscheidung der Bundesregierung, weitere 10.200 Menschen aus Afrika nach Deutschland umzusiedeln: ‘Migration ist kein Recht … Jeder hat das Recht, in das Land seiner Staatsbürgerschaft zurückzukehren – in ein anderes Land aufgenommen zu werden, ist hingegen ein Privileg.’ (»Ersatzlink)
Zudem könnte Prantls Ansinnen als eine Form des Sozialdarwinismus, als Zuwanderung auf der Grundlage des Rechts des Stärkeren interpretiert werden: Denn folgte man seinem Vorschlag, kämen in erster Linie nicht die, die es am nötigsten hätten, sondern vor allem jene, die die kräftigsten Ellenbogen und das stärkste Durchhaltevermögen besitzen. Kein Wunder, dass Frauen und Kinder dabei den Kürzeren ziehen und das Resultat ein ‘Frauen und Kinder zuletzt’ ist. Lassen wir so etwas zu, setzen wir unsere Zivilisation aufs Spiel.
Links:
Rechtsstaat außer Kraft gesetzt (Stuttgarter Zeitung)
Deutsch? Pech gehabt (Achgut)
Scharfe Kritik an der Asylpolitik Merkels (Charisma)
„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“ (Zitat aus einem Urteil des OLG Koblenz)
Grafiken:
von Official U.S. Navy Page from United States of America U.S. Navy photo/U.S. Navy [Public domain], via Wikimedia Commons
Bundesarchiv, B 145 Bild-F078063-0010 / Engelbert Reineke / CC-BY-SA 3.0 [CC BY-SA 3.0 de], via Wikimedia Commons
[…] Asylrecht nicht längst im Sinne von Verantwortungsethik modifiziert, wie es der Staatsrechtler Scholz vorschlägt, oder anderweitig den Realitäten angepasst? Und warum wird nicht geprüft, ob […]
Ich denke, die großzügige und absolut statt relativ, nämlich angepasst an die eigenen Möglichkeiten, gefasste Asylgesetzgebung hat mit dem Umstand zu tun, dass viele Verfolgte des NS-Regimes keine Aufnahme im Ausland fanden. Das wollte man in der Zukunft von deutscher Seite aus besser machen. Das ist zunächst einmal ehrenwert, aber in Zeiten der neoliberalen Globalisierung, Massenmigration und der Unterwanderung von Demokratie durch Wirtschaft und Lobbyismus unrealistisch.
Darüber hinaus gibt es ja auch noch internationales Recht wie die Genfer Konvention, die wiederum etwas anderes meint als das Asylrecht. Diese ist m.W. ebenfalls absolut verfasst und also potetiell unrealistisch, damit gesinnungsethisch, vermutlich nicht zufällig…
Zudem ist das Asylrecht interpretierbar. Dennoch werden weniger als 1% der Bewerber als asylberechtigt im Sinne des individuellen Asylrechtes, als des Asylrechtes im engeren Sinne, anerkannt. Was deutsches Recht anbelangt, konkurriert das Asylrecht mit anderen Rechtsgütern wie etwa dem Staatsrecht, Erhalt von Sozial- und Rechtsstaat, aber auch mit Menschenrechten wie dem auf Sicherheit, Unversehrtheit, Geschlechtergerechtigkeit, Erhalt der natürlichen Umgebung etc.. Auch kann ein geschwächter, zutiefst gespaltener oder gar zerstörter Staat weniger Menschen oder niemandem mehr Asylrecht gewähren. All dies muss bedacht werden.
Merkels einseitige Auslegung des Asylrechtes und ihr Missbrauch dieses Rechtes für ihre offenbar im Hinterzimmer beschlossenen bevölkerungspolitischen Ambitionen im Sinne ihrer Vision eines anderen bzw. eines erst in Europa und dann in der NWO unter- bzw. aufgehenden Deutschlands ist insofern eine zumindest einseitige und damit unzulässige Interpretation des Rechts. Sie hatte 12 Jahre Zeit für ein Einwanderungsgesetz. Dass sie es nicht gemacht hat, ist ein Indiz für vorsätzlichen Rechtsbruch durch Erzeugen rechtsfreier Räume wie z.B. das ersatzlose Aussetzen von Dublin.
In Anbetracht dessen, dass sie auf ihrem Weg inzwischen die letzte Verbliebene und Einzige in Europa und der ganzen Welt ist (außer vielleicht Schweden) und damit ihr eigenes Volk in große Schwierigkeiten bingt, wenn nicht gar zur Schlachtbank führt, verstößt sie in jedem Falle gegen das Wesen der Verfassung, welches mit Sicherheit keine sinnfreien Opfer zugunsten von gescheiterten Ideologien akzeptiert, sondern allenfalls die Aufgabe von etwas Bestehendem zu Gunsten einer realistischen Alternative einer Besseren. Die sehe ich aber weit und breit nicht, schon gar nicht, wenn ich mir die aktuelle Entwicklung in der Welt anschaue, wo jeder (Staat), der etwas auf sich und seine Bürger hält, inzwischen zusieht, wo er selbst (und seine Bürger) bleibt und nicht zu kurz kommt.
Den Vorschlag von Scholz sehe ich insofern vor allem als Versuch an, Missbrauch und Überlastung des Asylrechter zu verhindern. Ob das alles noch etwas bringt, wird man sehen…